Über uns

Chronik

 erstellt von Heinrich Bonn

• Seit Jahrhunderten haben sich die Anlieger des Rheines gegen Hoch- und Druckwässer des Rheines zu sichern und außerdem Maßnahmen zu treffen um überflüssiges Wasser auf der Landseite der Schutzdämme dem Rheinstrom wieder zuzuführen.

• Es galt Hochwasserdämme zu errichten und zu erhalten. Schon im 15. Jahrhundert werden bereits Schutzdämme bei uns nachgewiesen. Sie wurden von Generationen zu Generationen verbessert. Vor hundert Jahren, nach der großen Hochwasserkatastrophe in den Jahren 1882/1883,  wurde das gesamte Winterdammsystem auf seine heutige Höhe gebracht.

• Neben den Winterdämmen wurden im Laufe der Zeit geordnete Sommerdammbereiche geschaffen die mit den angeschlossenen Sommerpolder immer die Gewähr gaben, dass Ländereien nur bei einem bestimmtem Rheinwasserstand überflutet und außerdem Hochwasserspitzen in gefährdeten Gebieten abgebaut wurden.

• Ziel der gesamten Maßnahmen war, einen sinnvollen Hochwasserschutz zu betreiben und außerdem für die Rheinanliegergrundstücke sichere Voraussetzungen für die Bewirtschaftung zu schaffen.

• Die Lebensgrundlage der Bevölkerung war Ackerbau. Jede Fläche musste in die Bewirtschaftung einbezogen werden damit die erforderlichen Bedarfsgrößen für die Einkommens- und Lebenssicherheit der Bevölkerung gegeben waren. 

• Es entstanden überall, entsprechend den Möglichkeiten, Entwässerungsanlagen um Überschwemmungs- und Stauwasser wieder dem Rheinstrom zuzuführen.

• Bereits 1562 bis 1596 ließ Landgraf Georg I. längs des Odenwaldes durch das gesamte Ried den Landgraben bauen.

• Zu dieser Anlage, so wird überliefert, dienten als Muster die Erfahrungen mit den ausgeführten Entwässerungsanlagen der Eberbacher Mönche im nördlichen Gebiet des Kreises Groß-Gerau. Diese Anlagen waren bereits Anfangs des 13 Jahrhundert errichtet worden.

• Jedem Rheinhochwasser oder jeder Hochwasserzeit folgten Rufe nach der Verbesserung der Abflussverhältnisse für die Überschwemmungs- und Stauwässer.

• Schon immer waren große Teile der landseits der Deiche gelegenen Grundstücksflächen von Druckwasser überflutet.

• Das Wasser muss bei abfallendem Rheinwasserstand wieder dem Strom zugeleitet werden. Die ungünstigen Gefälleverhältnisse im gesamten Riedgebiet erschweren den Abfluss. Angelegte Gräben halfen nur dann, wenn der Wasserstand des Rheinstromes soweit abgefallen ist, dass ein natürlicher Abfluss nach außen gewährleistet war.

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• Dort wo keine Gräben vorhanden waren, war ein Abfluss überhaupt nicht möglich. Das Wasser musste durch den Untergrund versickern. Dies dauerte oft sehr lange und auf eine Bewirtschaftung, welche für die Nutzer dringend notwendig war, musste verzichtet werden

• Vielmals galt der Spruch "Zweimal gesät und doch nicht geerntet" und manche Betriebe sind durch solche Wasserjahre gescheitert. Sie hatten keine Einnahmen und gingen dem Ruin entgegen.

• Viele Pläne wurden erarbeitet um Verbesserungen herzustellen doch es dauerte lange, bis solche Pläne realisiert werden konnten.

• Dies galt für die gesamten Rheinanliegergebiete und besonders für die Rheinniederung zwischen Rhein und Odenwald, dem hessischen Ried.

Flutgraben entlang der Strasse
Geinsheim-Wallerstädten 1926/27
während der „Verschleifungsarbeiten“

• Bereits 1811 hatte Geheimrat Kröncke, der den Rheindurchstich am Geyer geplant hatte und auch für die Durchführung verantwortlich war, erste Pläne zur Entwässerung des Riedes erstellt.

• Ihm folgte 1826 Wasserbaumeister Geilfuß und im Jahr 1839 Gemeindebaumeister Bornritter die Projekte zur Entwässerung des Riedes erarbeitet hatten.

• Nach einem Bericht des Rentamtmannes Amend über die Schäden in den Gemarkungen Trebur, Geinsheim und Astheim, machte 1845 Oberbaurat Amelung, den Vorschlag durch Flutschleusen in den Dämmen, das Überschwemmungswasser wieder dem Rheinstrom zuzuleiten.

• Im Jahre darauf regte Wiesenkommissar Rühl, zur Entwässerung von Teilen der Gemarkungen Erfelden, Leeheim, Dornheim, Berkach, Wallerstädten, Geinsheim, Trebur und Astheim an, einen Hauptgraben vom Kammerhof bis zur Pont in Geinsheim anzulegen und die bereits vorhandenen übrigen Gräben zu reinigen und zu vertiefen.

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• Auch in den folgenden Jahren wurden weitere Vorschläge zur Verbesserung des Gebietes gemacht, größere Gutachten eingeholt, durch Kommissionen Schäden festgestellt, doch alles führte nicht zum Ziel.

• Keiner dieser oder auch anderer Pläne kam damals zur Verwirklichung. Es wurde geplant, die Notwendigkeit wurde erkannt und gefordert, doch etwas Entscheidendes tat sich nicht.

• Trockene Jahre setzten ein und mögliche Maßnahmen wurden verschoben.

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• Erst nach den Wasserjahren 1882/1883 ließ der Staat auf seine Kosten ein Meliorationsprojekt aufstellen. Die Pläne und Untersuchungen wurden von Dr. Klaas begutachtet und in einer besonderen Schrift "Klaas'schen Schrift" niedergelegt.

• Auch danach tat sich nichts. Es blieb vorläufig nur bei den Untersuchungen dem Gutachten und der Schrift.

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• Mit dem Einbau einer Schleuse am Schwarzbach, kurz vor dem Ginsheimer Altrhein im Jahr 1879, wurde sichergestellt, dass bei Rheinhochwasser der Rhein keinen Rückstau mehr in den Schwarzbach und die anliegenden Gebiete verursachte. Die Schleuse wurde geschlossen. Rheinwasser konnte nicht mehr in das Landesinnere einfließen.

• Im Verlauf der Jahre zeigte sich, dass diese Maßnahme nicht ausreichend war, wohl war der Rückstau unterbunden doch das sich angestaute Druckwasser blieb im Hinterland.

• Das Schwarzbachpumpwerk, das am 8. Juni 1913 eingeweiht wurde, sollte nach der Meinung vieler für das Gebiet von Erfelden bis Astheim, also auch für die Gemeinden die nicht im Einzugsgebiet des Schwarzbaches und des Landgrabens liegen, Entlastung bringen. Über das Schwarzbachpumpwerk sollten große Teile des Riedgebietes entwässert werden. Im Schwarzbach/Landgrabendamm waren drei Schleusen eingebaut die an das Grabensystem der Bornspreng und im Bereiche der Treburer Sommerweide angeschlossen waren.

• Es waren dies die "Dammeslach und die Bornsprengschleuse" bei Trebur und die "Naundelschleuse" bei Astheim.

• Bis zur Errichtung des Schwarzbachpumpwerkes mußten diese Schleusen im linksseitigen Schwarzbachdamm geschlossen bleiben solange die Schwarzbachschleuse bei Ginsheim auch geschlossen war. Also sie konnten dann erst geöffnet werden, wenn ein natürlicher Abfluß im Schwarzbachgebiet möglich war.

• Somit war eine Abflußmöglichkeit über weite Zeiten, je nach dem Rheinwasserstand, nicht gegeben.

• Mit dem Bau des Pumpwerkes sollte eine Änderung eintreten.

• Deshalb wurden alle Gemeinden im heutigen Verbandsgebiet des Astheim Erfelder Entwässerungsverbandes zu den Kosten für das Schwarzbachpumpwerk herangezogen. Der Widerstand der Gemeinden Dornheim und Leeheim wurde abgewiesen. Sie mußten wie alle anderen auch zahlen..

• Daß die neue Anlage bei der Schwarzbachschleuse einschließlich der Zubringergräben aus dem heutigen Verbandsgebiet des Astheim Erfelder Entwässerungsverbandes keine Gesamtlösung war zeigten die Wasserjahre 1920 und 1922.

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• Wiederum hat das Rheinhochwasser Schäden verursacht und es wurden erneut Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserverhältnisse gefordert.

• Der damalige Landtagsabgeordnete Dr. Dehlinger, er war der Bewirtschafter des Weilerhofes bei Wolfskehlen, kannte die Nöten der Landbevölkerung gut. Er setzte sich für eine schnelle optimale Lösung der Wasserverhältnisse ein.

• Bereits schon am 11. Juni des Jahres 1923 beschloss der Landtag des damaligen Volksstaates Hessen, das Gesetz zur Verbesserung der Wasser und Bodenverhältnisse des Rieds im Kreise Groß-Gerau.

• Es war die Geburtsstunde des Astheim Erfelder Entwässerungsverbandes.

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• Artikel 1 des Gesetzes bestimmte:

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• Die Gemeinden Astheim, Berkach, Dornheim, Erfelden, Geinsheim, Leeheim, Trebur und Wallerstädten werden zum Astheim Erfelder Entwässerungsverband zusammen geschlossen.

• In dem betroffenen Gebiet wurde für jede einzelne Gemeinde die Durchführung von Feldbereinigungen angeordnet. Die Durchführung oblag dem Kulturbauamt in Darmstadt welches bei der planerischen Arbeit vom Kulturbauamt in Mainz unterstützt wurde.

• Der Leiter des Kulturbauamtes Darmstadt, Herrn Baudirektor Hauck, wurde die Gesamtleitung des durchzuführenden Projektes übertragen.
Grundlage für die Planung waren die Richtlinien des Projektes vom Landeskulturinspektor Dr. A. Klaas aus dem Jahre 1886.