In der Zivilrechtsangelegenheit wegen Veruntreuung gegen eine ehemalige Verbandsmitarbeiterin findet am 20. März 2026, 13 Uhr ein Gütetermin am Arbeitsgericht Darmstadt statt. Beide Parteien sollen persönlich erscheinen. Dieser Termin ist öffentlich.
Ein Gütetermin ist die erste Stufe eines Urteilsverfahrens am Arbeitsgericht und dient dem Versuch vorab bereits eine Einigung zu erzielen.

